AGB
AGB Hornrabe-Tours
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Hornrabe-Tours veranstaltet reine Privatreisen zum Selbstkostenpreis und tritt nur als Guide bzw. Reisebegleiter auf. Die Ausarbeitung und Buchung der Reisen ist eine Serviceleistung.
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Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast den Abschluss eines Reisevertrages an.
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Die Reiseanmeldung muss schriftlich erfolgen.
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Die Reiseanmeldung ist vom Reisegast die verbindliche Zusage zu einer Reise.
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Der Reisevertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch Hornrabe-Tours zustande.
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Der Reisevertrag ist die Bestätigung für den Reisegast, dass die Reiseanmeldung durch Hornrabe-Tours angenommen wurde und so wie beschrieben durchgeführt wird.
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Der Reisevertrag wird auf Grundlage der Reiseausschreibung ausgefertigt.
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Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Reisevertrages.
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Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 40 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten *1
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Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu leisten.
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Preiserhöhungen sind bis zu einer Summe von 8% des Reisepreises bis 20 Tage vor Reisebeginn zumutbar, wenn sich z.B. Treibstoffkosten, Abgaben oder Wechselkurse ändern.
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Bei Nichterscheinen zur angemeldeten Reise steht dem Veranstalter (Vermittler) 100% des Reisepreises als Entschädigung zu.
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Bei einem Reiseabbruch während der Reise steht dem Reisegast kein finanzieller Ausgleich zu.
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Der Kunde kann jederzeit von seinem Reisevertrag zurücktreten, hat dann aber alle bis dahin angefallenen und sich aus dem Reisevertrag noch ergebenen Kosten zu tragen. Auf jeden Fall wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 100 EUR fällig. Bei einem Rücktritt ohne besonderen Grund, welches nicht die RRV trägt, fallen evtl. Kosten für Storno der Flüge, anteilig Mietwagen, Benzin, Reiseleiter an. Je weiter der Rücktritt von dem Beginn der Reise entfernt ist, desto weniger Kosten kommen auf den Kunden zu.
Eine Ersatzperson kann gestellt werden, die Umbuchungsgebühren gehen zu Lasten des absagenden Kunden. -
Bei einer ausgeschriebenen Gruppenreise kann der Veranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wenn nicht anders angegeben 4 Personen, bis 4 Wochen nach Ende der Anmeldefrist die Reise ersatzlos streichen. Die Teilnehmer erhalten den vollen Reisepreis zurückerstattet.
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Für ausgeschriebene Gruppenreisen, die mit Linienflügen durchgeführt werden, wird kein Reisepreis Sicherungsschein* 2 ausgegeben.
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Bei Vermittlung von Fremdleistungen (Flug, Mietwagen, Übernachtungen) wird kein eigener Reisepreis-Sicherungsschein* 3 ausgegeben.
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Bei Vermittlung von Fremdleistungen (Flug, Mietwagen, Übernachtungen ect.) gelten zusätzlich die AGB’s des Leistungsträgers.
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Die Reisedokumente werden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises dem Kunden ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.
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Der Reisegast ist selbst für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für das zu bereisende Land verantwortlich. Er hat sich für sich und seine Familie selbst um die Gültigkeit seiner Pässe und anderen amtlichen Papiere zu sorgen, um den Ansprüchen des zu bereisenden Landes gerecht zu werden. Nachlässigkeiten können nicht Hornrabe-Tours angelastet werden. In Namibia und Südafrika muss der Pass noch mindestens 6 Monate nach Verlassen des Landes gültig sein und min. 2 leere Seiten müssen im Pass vorhanden sein.
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Änderungen, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und nicht vom Reiseveranstalter (Vermittler) herbeigeführt wurden, sind zulässig, wenn die Reise dadurch nicht wesentlich verändert wird oder es unabdingbar ist. Dieses können Änderungen sein, die durch nicht zu ändernde Vorkommnisse notwendig werden. (Hochwasser, Sturm, oder andere Wetterverhältnisse, durch terroristische Anschläge (unsichere Landesteile), politische Unruhen oder durch unterbrochene Verkehrsverbindungen).
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Änderungen der Übernachtungsstätten in gleicher Güte (Änderungen gegenüber der Reisebeschreibung) müssen dem Reiseveranstalter zugebilligt werden.
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Der Kunde wird unverzüglich von einer Änderung informiert.
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Reisemängel müssen vor Ort unverzüglich dem Veranstalter angezeigt werden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
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Reisemängel, die sich bei Vermittlung von Einzelleistungen durch einen anderen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Autovermieter) ergeben, müssen beim entsprechenden Leistungsträger geltend gemacht werden und werden nicht durch Hornrabe-Tours verantwortet.
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Hornrabe-Tours haftet nicht für Leistungen, die sich aus Vermittlung von Fremdleistungen ergeben. Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf die 3-fache Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Hornrabe-Tours herbeigeführt wurde.
Der Gerichtsstand ist Minden (Westf.) und Bielefeld
*1 Direkt nach der Buchung werden Kosten für die Flüge und den benötigten Mietwagen sowie die Übernachtungskosten in den
National Parks fällig
*2) Für Linienflüge werden durch die Fluggesellschaften keine Reisepreis Sicherungsscheine ausgegeben. Da es sich nicht um
Pauschalreisen handelt und Hornrabe-Tours unter den Passus „Gelegentliche Reisen“ fällt, ist auch insgesamt kein
Reisepreissicherungsschein vorgeschrieben
*3) Die Vermittlung von Fremdleistungen sind jeweils getrennte Einzelleistungen, die nicht mit Reisepreis-Sicherungsscheinen
abgesichert werden müssen.
Da es sich bei Hornrabe-Tours um gelegentliche Individualreisen, nicht um Pauschalreisen, handelt, ist grundsätzlich kein
Sicherungsschein vorzuhalten.
Gültig ab 16.05.2019
Die AGB’s wurden in dieser Form von einem Anwaltsbüro geprüft.