Hornrabe-Tours

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                                    AGB Hornrabe-Tours

 
  1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast den Abschluss eines Reisevertrages an.
  2. Die Reiseanmeldung muss schriftlich erfolgen.
  3. Die Reiseanmeldung ist vom Reisegast die verbindliche Zusage zu einer Reise.
  4. Der Reisevertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch Hornrabe-Tours zustande.
  5. Der Reisevertrag ist die Bestätigung für den Reisegast, dass die Reiseanmeldung durch Hornrabe-Tours angenommen wurde und so wie beschrieben durchgeführt wird.
  6. Der Reisevertrag wird auf Grundlage der Reiseausschreibung ausgefertigt.
  7. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Reisevertrages.
  8. Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises innerhalb von 15 Tagen zu leisten *1
  9. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu leisten.
  10. Bei Nichterscheinen zur angemeldeten Reise steht dem Veranstalter (Vermittler) 100% des Reisepreises als Entschädigung zu.
  11. Der Kunde kann jederzeit von seinen Reisevertrag zurücktreten, hat dann aber alle bis dahin angefallenen und sich aus dem Reisevertrag noch ergebenen Kosten zu tragen. Auf jeden Fall wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 100 EUR fällig. Bei einem Rücktritt ohne besonderen Grund, welches nicht die RRV trägt, fallen evtl. Kosten für Storno der Flüge, anteilig Mietwagen, Benzin, Reiseleiter an. Eine Ersatzperson kann gestellt werden, die Umbuchungsgebühren gehen zu lasten des Absagenden Kunden.
  12. Bei einer ausgeschriebenen Gruppenreise kann der Veranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen nach Ende der Anmeldefrist die Reise ersatzlos streichen. Die Teilnehmer erhalten den vollen Reisepreis zurückerstattet.
  13. Hornrabe-Tours bietet reine Privatreisen an und kann von da her keine Reisepreis Sicherungsscheine ausgegeben.
  14. Bei Vermittlung von Fremdleistungen (Flug, Mietwagen, Übernachtungen) wird kein eigener Reisepreis Sicherungsschein ausgegeben.
  15. Sämtliche Reiseangebote nach und in Ghana werden durch Hornrabe-Tours nur Vermittelt. Alle Leistungen werden von African Nature Tours erbracht. Ansprüche jeglicher Art sind demnach auch gegen African Nature Tours zu richten.
  16. Bei Vermittlung von Fremdleistungen (Flug, Mietwagen, Übernachtungen ect.) gelten zusätzlich die AGB’s des Leistungsträgers.
  17. Die Reisedokumente werden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises dem Kunden ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.
  18. Der Reisegast ist selbst für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für das zu bereisenden Landes verantwortlich. Er hat sich für sich und seine Familie selbst um die Gültigkeit seiner Pässe und anderen Amtlichen Papiere zu sorgen um den Ansprüchen des zu bereisenden Landes gerecht zu werden. Nachlässigkeiten können nicht Hornrabe-Tours angelastet werden. In Namibia und Südafrika muss der Pass noch mindestens 6 Monate nach verlassen des Landes Gültig sein.
  19. Änderungen, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und nicht vom Reiseveranstalter (Vermittler) herbeigeführt wurden, sind zulässig, wenn die Reise dadurch nicht wesendlich verändert wird oder es unabdingbar ist. Dieses können Änderungen sein, die durch Wetterverhältnisse ( Hochwasser, Sturm oder anderes) oder durch Terroristische Anschläge (unsichere Landesteile) oder durch unterbrochene Verkehrsverbindungen notwendig werden.
  20. Der Kunde wird unverzüglich von einer Änderung informiert.
  21. Reisemängel müssen vor Ort unverzüglich  dem Veranstalter angezeigt werden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
  22. Reisemängel, die sich bei Vermittlung von Einzelleistungen durch einen anderen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Autovermieter) ergeben, müssen beim entsprechenden Leistungsträger geltend gemacht werden und werden nicht durch Hornrabe-Tours verantwortet.
  23. Hornrabe-Tours haftet nicht für Leistungen, die sich aus Vermittlung von Fremdleistungen ergeben. Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf die 3-fache Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Hornrabe-Tours herbeigeführt wurde.

Der Gerichtsstand ist Minden (Westf.) und Bielefeld

 

*1 Direkt nach der Buchung werden Kosten für die Flüge und den benötigten Mietwagen sowie die Übernachtungskosten in den National Parks fällig.

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