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AGB Hornrabe-Tours
- Hornrabe-Tours ist
nicht Gewerblich und organisiert Private Reisen ins südliche Afrika.
Hornrabe-Tours ist ein Liebhaberunternehmen und verfolgt keinerlei
Gewinnabsichten.
Alle Reisepreise basieren auf Grundlage der Tatsächlich entstehenden Kosten
mit einer sehr geringen Aufwandsentschädigung.
- Mit der Reiseanmeldung
bietet der Reisegast den Abschluss eines Reisevertrages an.
- Die Reiseanmeldung muss
schriftlich erfolgen.
- Die Reiseanmeldung ist
vom Reisegast die verbindliche Zusage zu einer Reise.
- Der Reisevertrag
kommt durch Annahme der Anmeldung durch Hornrabe-Tours zustande.
- Der Reisevertrag ist die
Bestätigung für den Reisegast, dass die Reiseanmeldung durch Hornrabe-Tours
angenommen wurde und so wie beschrieben durchgeführt wird.
- Der Reisevertrag wird auf
Grundlage der Reiseausschreibung ausgefertigt.
- Der Umfang der
Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Reisevertrages.
- Nach Abschluss des
Reisevertrages ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises innerhalb
von 15 Tagen zu leisten
- Die Restzahlung
ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu leisten.
- Bei Nichterscheinen
zur angemeldeten Reise steht Hornrabe-Tours die bis dahin angefallenen
Kosten + eine geringe Entschädigung zu. 1*
- Der Kunde kann jederzeit
von seinen Reisevertrag zurücktreten, hat dann aber alle bis dahin
angefallenen und sich aus dem Reisevertrag
noch ergebenen Kosten zu tragen.
Auf jeden Fall wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 100 € fällig. Bei
einem Rücktritt ohne
besonderen Grund, welches nicht die RRV trägt, fallen
evtl. Kosten für Storno der Flüge, anteilig Mietwagen, Benzin, Reiseleiter an.
Eine Ersatzperson kann gestellt werden, die Umbuchungsgebühren gehen zu lasten
des absagenden Kunden.
- Bei einer
ausgeschriebenen Gruppenreise kann der Veranstalter bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen nach Ende
der Anmeldefrist die Reise
ersatzlos streichen. Die Teilnehmer erhalten den vollen Reisepreis
zurückerstattet.
- Hornrabe-Tours bietet
reine Privatreisen an und kann von da her keine
Reisepreis Sicherungsscheine ausgegeben.
- Bei Vermittlung von
Fremdleistungen (Flug, Mietwagen, Übernachtungen ect.) gelten zusätzlich die
AGB’s des Leistungsträgers.
- Die Reisedokumente
werden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises dem Kunden ausgehändigt.
Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf
Aushändigung der Reiseunterlagen.
- Der Reisegast ist selbst
für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften für das zu bereisende Land verantwortlich. Er
hat sich für sich und seine Familie selbst um die Gültigkeit seiner Pässe und
anderen amtlichen Papiere zu sorgen um den Ansprüchen des zu bereisenden
Landes gerecht zu werden. Nachlässigkeiten können nicht Hornrabe-Tours
angelastet werden. In Namibia
und Südafrika muss der Pass noch
mindestens 6 Monate nach verlassen des Landes Gültig sein.
- Änderungen, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und nicht
vom Reiseveranstalter (Vermittler) herbeigeführt wurden,
oder zu verantworten
sind, sind zulässig, wenn
die Reise dadurch nicht wesendlich verändert wird oder es unabdingbar ist.
Dieses können Änderungen sein, die z.B. durch Wetterverhältnisse ( Hochwasser,
Sturm oder anderes) oder durch Terroristische Anschläge (unsichere
Landesteile) oder durch unterbrochene Verkehrsverbindungen notwendig werden.
- Der Kunde wird
unverzüglich von einer Änderung informiert.
- Reisemängel
müssen vor Ort unverzüglich dem Veranstalter angezeigt werden,
damit dieser Abhilfe schaffen kann.
- Reisemängel, die sich bei
Vermittlung von Einzelleistungen durch einen anderen Leistungsträger
(Fluggesellschaften, Autovermieter) ergeben, müssen beim entsprechenden
Leistungsträger geltend gemacht werden und werden nicht durch Hornrabe-Tours
verantwortet.
- Hornrabe-Tours haftet
nicht für Leistungen, die sich aus Vermittlung von Fremdleistungen
ergeben. Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, wird auf die 3-fache Höhe des Reisepreises beschränkt,
soweit der Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch Hornrabe-Tours herbeigeführt wurde.
Der Gerichtsstand ist Minden (Westf.) und Bielefeld
*1) 7 % des Reisepreises
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